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Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter
und ihre Kinder (Mutter-Kuren - Mutter-Kind-Kuren)


Müttergenesungswerk


 

 

 


Katholische Arbeitsgemeinschaft
für Müttergenesung (KAG)

Mutter-Kuren / Mutter-Kind-Kuren

          Der Weg zur Kur
oder nach heutiger Begrifflichkeit besser, stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und ihre Kinder stehen allen Frauen, inzwischen auch Vätern als Vater- oder Vater-Kind-Kuren, offen, die Kinder erziehen oder erzogen haben.

Die Maßnahmen werden von den Krankenkassen gewährt, um

  • einer Schwächung der Gesundheit entgegenzuwirken, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde (Vorsorge)  oder

  • um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (Rehabilitation).

Seit April 2007 sind Vorsorge- und Reha-Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtleistungen, d.h. müssen bei Vorliegen der Voraussetzungen von den Kassen bewilligt werden. 
Das
Müttergenesungswerk bietet Kuren für Frauen allein oder gemeinsam mit ihren Kindern an.

 

Voraussetzung für eine Mutter-Kur ist eine Krankheit oder gesundheitliche Gefährdung der Mutter.
Eine Mutter-Kind-Kur kann angezeigt sein, wenn
zusätzlich ein Kind oder mehrere Kinder krank oder gesundheitlich gefährdet sind oder eine Trennung von Mutter un
d Kind nicht zumutbar oder wegen der Gefährdung des Kurziels nicht möglich ist.

 

Wenn während der Kur ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind zu Hause versorgt werden muss, können  die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen Haushaltshilfe gewähren.
Die Kosten der Kur werden, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuzahlung, von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Sprechen Sie vor Kurantritt mit Ihrer Krankenkasse, wenn eine mögliche Zuzahlungsbefreiung wegen Erreichen Ihrer individuellen finanziellen Belastungsgrenze in Betracht kommt. Minderjährige Kinder sind zuzahlungsfrei!

Kuren für Mütter wenden sich an im besonderem Maße belastete und in ihrer Gesundheit gefährdete Mütter:

  • die Kinder versorgen oder

  • die vor oder in einer Krisen- bzw. Umbruchsituation stehen (Erziehungsprobleme, Trennung/ Scheidung, wirtschaftliche Probleme, Arbeitslosigkeit)

  • die durch die Versorgung pflegebedürftiger/ behinderter Kinder oder Angehöriger kurbedürftig sind.

Die bis zu dreiwöchigen stationären Maßnahmen umfassen neben der medizinischen Betreuung auch die psychosoziale Unterstützung und gesundheitsfördernde Angebote. Eine Verlängerung der Maßnahme auf vier Wochen ist im Einzelfall möglich, wenn sie medizinisch begründet ist.

  • Persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme mit unserer Kurvermittlungsstelle, der
    Allgemeinen Sozialberatung,
    Telefon (0335)
    56 54 - 140

  • Persönliches Erstberatungsgespräch (im Ausnahmefall auch per Tel.)

  • Sie erhalten die erforderlichen Antrags- und Attest-Formulare bzw. der Antrag wird gemeinsam in der Beratungsstelle ausgefüllt.

  • Sie gehen mit den Attest-Formularen zu Ihrem behandelnden Arzt, ggf. dem Kinderarzt, und lassen diese ausfüllen.

  • Sie geben oder senden uns die Unterlagen zurück.

  • Wir kümmern uns um die Bewilligung der Maßnahme bei der Krankenkasse und vermitteln, unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche bzgl. Kurhaus und Termin, eine Einrichtung.

  • Wir bieten Beratung über alle Fragen im Zusammenhang mit einer Kur, helfen auch im Falle einer Ablehnung bei der Erhebung eines Widerspruches oder einer Klage.

        Wer kann Teil nehmen ?

  • Jede gesetzlich Krankenversicherte die das 18. Lebensjahr vollendet hat kann eine Mutter-/ Mutter-Kind-Kur beantragen.

  • Bei privater Krankenversicherung muss geprüft werden, ob die Versicherung einen Passus enthält, der die Bezahlung dieser Kurform vorsieht bzw. eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.

  • Beamte sollten sich wegen ihres Antrages bei ihrer Beihilfe und der zuständigen (privaten) Krankenversicherung informieren. 

 

 

Infos des Bundesministeriums für Gesundheit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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