Stationäre
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter
und ihre Kinder (Mutter-Kuren - Mutter-Kind-Kuren)

Mutter-Kuren
/ Mutter-Kind-Kuren
Der
Weg zur Kur
oder nach heutiger Begrifflichkeit
besser, stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen
für Mütter, Väter und ihre Kinder stehen allen Frauen,
inzwischen auch Vätern als Vater- oder Vater-Kind-Kuren, offen, die Kinder erziehen oder
erzogen haben.
Die Maßnahmen werden von den Krankenkassen gewährt, um
-
einer Schwächung der Gesundheit entgegenzuwirken, die
in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde
(Vorsorge) oder
-
um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre
Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (Rehabilitation).
Seit
April 2007 sind Vorsorge- und Reha-Leistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtleistungen,
d.h. müssen bei Vorliegen der Voraussetzungen von den Kassen bewilligt
werden.
Das
Müttergenesungswerk
bietet Kuren für Frauen allein oder gemeinsam mit
ihren Kindern an.
Voraussetzung
für eine Mutter-Kur ist eine Krankheit
oder gesundheitliche Gefährdung der Mutter.
Eine Mutter-Kind-Kur kann angezeigt sein, wenn zusätzlich ein
Kind oder mehrere Kinder krank oder gesundheitlich gefährdet sind oder
eine Trennung von Mutter und
Kind nicht zumutbar oder wegen der Gefährdung des Kurziels nicht möglich
ist.
Wenn während der Kur ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind
zu Hause versorgt werden muss, können die Krankenkassen unter
bestimmten Voraussetzungen Haushaltshilfe gewähren.
Die Kosten der Kur werden, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuzahlung, von Ihrer
Krankenkasse übernommen.
Sprechen Sie vor Kurantritt mit Ihrer Krankenkasse, wenn eine
mögliche Zuzahlungsbefreiung wegen Erreichen Ihrer individuellen
finanziellen Belastungsgrenze in Betracht kommt. Minderjährige Kinder
sind zuzahlungsfrei!
Kuren
für Mütter wenden sich an im besonderem Maße belastete und in ihrer
Gesundheit gefährdete Mütter:
-
die
Kinder versorgen oder
-
die
vor oder in einer Krisen- bzw. Umbruchsituation stehen
(Erziehungsprobleme, Trennung/ Scheidung, wirtschaftliche Probleme,
Arbeitslosigkeit)
-
die
durch die Versorgung pflegebedürftiger/ behinderter Kinder oder Angehöriger
kurbedürftig sind.
Die bis zu
dreiwöchigen stationären Maßnahmen umfassen neben der medizinischen
Betreuung auch die psychosoziale Unterstützung und gesundheitsfördernde
Angebote. Eine Verlängerung der
Maßnahme auf vier Wochen ist im
Einzelfall möglich, wenn sie medizinisch begründet ist.
-
Persönliche
oder telefonische Kontaktaufnahme mit unserer Kurvermittlungsstelle, der
Allgemeinen Sozialberatung,
Telefon (0335) 56
54 - 140
-
Persönliches
Erstberatungsgespräch (im Ausnahmefall auch per Tel.)
-
Sie
erhalten die erforderlichen Antrags- und Attest-Formulare bzw. der
Antrag wird gemeinsam in der Beratungsstelle ausgefüllt.
-
Sie
gehen mit den Attest-Formularen zu Ihrem behandelnden Arzt, ggf. dem
Kinderarzt, und lassen diese ausfüllen.
-
Sie
geben oder senden uns die Unterlagen zurück.
-
Wir
kümmern uns um die Bewilligung der Maßnahme bei der Krankenkasse
und vermitteln, unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche bzgl. Kurhaus
und Termin, eine Einrichtung.
-
Wir
bieten Beratung über alle Fragen im Zusammenhang mit einer Kur,
helfen auch im Falle einer Ablehnung bei der Erhebung eines
Widerspruches oder einer Klage.
Wer kann Teil nehmen ?
-
Jede
gesetzlich Krankenversicherte die das 18. Lebensjahr vollendet hat
kann eine Mutter-/ Mutter-Kind-Kur beantragen.
-
Bei
privater Krankenversicherung muss geprüft werden, ob die Versicherung
einen Passus enthält, der die Bezahlung dieser Kurform vorsieht bzw.
eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.
-
Beamte
sollten sich wegen ihres Antrages bei ihrer Beihilfe und der
zuständigen (privaten) Krankenversicherung informieren.
Infos
des Bundesministeriums für Gesundheit

zurück zur Allgemeinen Sozialberatung